Koralle

Faszination Koralle

Die Verwendung von Korallen im Schmuckbereich geht in die vorgeschichtliche Zeit zurück. Amulette oder Glücksbringer aus dem Schatz der Meere galten als schutzbringend. Korallen fanden damals aber auch im medizinischen Bereich Anwendung.

Wichtige Unterscheidung

Wesentlich ist die Unterscheidung von Riffkorallen und den für die Schmuckherstellung verwendeten Edelkorallen. Während Korallenriffe als wichtige und sensible Ökosysteme unter Naturschutz stehen, wachsen Edelkorallen in vergleichsweise tieferen Gewässern und sind auf Grund ihrer robusteren Struktur für die Schmuckverarbeitung geeignet. Die wenigen verwendbaren Korallenarten werden in einer Tiefe von 50 bis 300 Metern gefunden, wo sie in Kolonien wachsen.

Farbnuancen

Bei „Koralle“ denkt man automatisch an leuchtendes Rot. Tatsächlich ist das durchgängig rote Strahlen aber typisch für die Mittelmeer-Koralle. Die Pazifik-Korallenarten kommen in Farbtönen von Rot über Lachs und Pfirsich bis hin zu porzellanfarbigem Weiß vor. Je nach Fundort und Farbgebung sind verschiedene Handelsbezeichnungen gängig. Ganz typisch für die Pazifik-Korallen-Arten ist die längsverlaufende, weiße Ader, die bis in die kleinste Verästelung im Inneren der Koralle zu sehen ist.
Darüber hinaus finden beispielsweise die Schwarze Hornkoralle, die Blaue Koralle, die weiße Steinkoralle oder die Filigrankoralle Anwendung in der Schmuckherstellung.

Edelkorallen in der Schmuckherstellung

Die Mittelmeer-Koralle

Die Rote Koralle (Corallium rubrum) ist im Mittelmeer, an den Küsten Italiens, Spaniens, Frankreichs, Griechenlands und des Maghreb anzutreffen – daher auch die Bezeichnung Rote Mittelmeer-Koralle. Sie wächst in Kolonien in einer Tiefe von 30 bis 250 Metern unter der Wasseroberfläche. Das starke, kalkhaltige, strauchförmige Skelett präsentiert sich in Farbnuancen von feurigem dunkelrot bis orange-rot. Typisch für die Mittelmeer-Koralle ist, dass die jeweilige Farbe durchgehend in den einzelnen Ästen ist. Verglichen mit ihren Artgenossen ist die Rote Koralle von eher kleinem Wuchs. Eine Höhe von 15 Zentimetern entspricht dem Durchschnitt.

Die Pazifik-Koralle

Unter der Bezeichnung Pazifik-Koralle sind verschiedene Korallenarten zusammengefasst, die sich in ihrer Herkunft und den typischen Farbnuancen unterscheiden: Japonicum, Elatius, Konjoi und Secundum. Geläufiger sind meist die Handelsbezeichnungen: Oxblood, Ochsenblut, Aka, Moro, Satsuma und Cerasuolo für Corallium japonicum, Momo, Boké, Engelshaut, Magai für Corallium elatius, Shiro für Corallium konjoi, Midway, Roato, White/Pink, Garnet, Deep Sea und Misu für Corallium secundum.

Corallium japonicum wird an der Küste Japans in einer Meerestiefe von 80 bis 300 Metern gefischt. Lebensfroh leuchtendes bis beruhigend wärmendes Rot ist ihr Markenzeichen. Die Japanische Edelkoralle wächst fächerförmig und wirkt transparent wie gefärbtes Glas. Sie gilt jedoch wegen ihres weißen Kerns, der auch als Seele bezeichnet wird, als schwer zu verarbeiten. Durchschnittliche Wuchshöhe sind 25 Zentimeter.

Corallium elatius wird vorwiegend an den Küsten des Pazifischen Ozeans in einer Tiefe von 150 bis 300 Metern unter der Wasseroberfläche gefunden. Typisches Merkmal der Koralle ist ihr weißer Kern, der durch den ganzen Korallenzweig verläuft. Nach außen hin sind lebhaftes Rot, safte Lachsfarbe, Orange und zarte Pfirsichfarbe typisch für die Korallen. Als Boké bzw. Engelshaut werden Korallen mit ganz heller Färbung bezeichnet, die wegen ihrer besonderen Eleganz immer mehr an Beliebtheit gewinnen. Mit ihrem fächerförmigen Wuchs erreicht die Koralle im Durchschnitt eine Höhe von 35 Zentimetern.

Corallium konjoi wird auch unter der Handelsbezeichnung Shiro geführt, was „Weiß“ bedeutet. Wie Corallium japonicum wächst die Koralle fächerförmig und erreicht im Durchschnitt eine Höhe von 25 Zentimetern. Die Farbenvielfalt reicht von rot- oder rosagesprenkelt über milchweiß bis weiß. Zu finden ist Shiro vor den Küsten japanischer Inseln und Hainan (südlichster Punkt Chinas) in 80 bis 200 Metern Tiefe.

Corallium secundum wächst an der südlichen Küste Japans und in Hawaii. Sie ist in einer Tiefe von 150 bis 300 Metern unter der Wasseroberfläche zu finden. Unterschieden werden Misu und Midway. Erstere zeichnet sich durch eine weißliche Färbung aus, die manchmal in Zartrosa übergehen kann, weshalb Verwechslungen mit der Engelshaut-Koralle (Boké) nicht ungewöhnlich sind. Midway wird durch ihre Färbung in Weiß bis Pfirsichrosa mit roten Einsprenkelungen charakterisiert.

Korallen und Umwelt

Korallen sind Teil eines komplexen Ökosystems. Ein sensibler Umgang mit der Ressource ist wie in jedem Bereich essenziell.

Wesentliche Unterscheidung von Korallen

Während Korallenriffe unter Naturschutz stehen, ist das Fischen von Korallen außerhalb dieser Schutzzonen erlaubt, gleichzeitig aber auf gewisse Gebiete beschränkt. Das Fischen von und Handeln mit Korallen unterliegt strengen Richtlinien durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species), die Artenhandelsverordnung der EU, das österreichische Artenhandelsgesetz 2009 sowie nationale Bestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes.

Erwärmung der Meere als große Herausforderung

Die Reglementierung der Korallenfischerei ist ein wesentlicher Vorstoß für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource. Wissenschaftler – wie beispielsweise das Team des Instituts für Meeresbiologie an der Universität von Hawaii – weisen auf die dringende Notwendigkeit der Reduktion der weltweiten CO2-Emissionen hin, um die Erwärmung der Meere zu stoppen, die für Korallenbleiche verantwortlich ist. Außerdem wurden erste Erfolge in der Züchtung und Auspflanzung von Korallen erzielt.

Länderübergreifender Artenschutz

Reglementiert ist der Artenschutz von Korallen (und rund 38 700 anderen Tier- und Pflanzenarten) mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), der Artenhandelsverordnung der EU sowie dem österreichischen Artenhandelsgesetz 2009. Die Aus- und Einfuhr sowie der Handel mit bedrohten Arten werden streng kontrolliert. Um dem handelsbedingten Artensterben entgegenzuwirken, ist der Handel mit CITES-gelisteten Tier- und Pflanzenarten eingeschränkt oder vollständig verboten.

Wegen der gesetzlichen Bestimmungen sollte man auch davon absehen, Strandfunde aus dem Urlaub mitzunehmen – ob es sich um eine der Reglementierung unterliegende Koralle handelt, entscheidet die gefundene Art und auch die Größe des Fundstückes. Um dem Risiko einer Beschlagnahmung und etwaigen Geldstrafen zu entgehen, sollte das Fundstück im Ursprungsland gelassen werden.

Länderspezifischer Artenschutz

In den jeweiligen Ursprungsländern gelten unterschiedliche Regelungen zu Fanggesetzen: Alter und Größe der Korallen, die Beschränkung der Fischereizonen, zeitliche Begrenzungen (wie etwa die Reduktion auf drei Monate im Jahr), Vorgaben zu den zu verwendenden Geräten sowie eine maximale Produktionsquote für die lizensierten Unternehmen sind dabei entscheidende Faktoren. Sie werden streng kontrolliert und der grenzüberschreitende Handel mit der Vorlage von Genehmigungen überwacht.

Die Rote Mittelmeer-Koralle ist nicht in der Artenschutzliste des CITES enthalten. In der EU ist das Fischen von Korallen jedoch in der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) geregelt, um das Ökosystem vor Überfischung und gefährdenden Arbeitsgeräten zu schützen. Korallen dürfen ausschließlich von lizensierten Unterwasserfischern gefischt werden. Entnommen werden nur die größten Korallenzweige, um so sicherzustellen, dass kleinere Pflanzen weiter wachsen.

Strenge Auflagen gelten für die Ausfuhr aus China bei folgenden Korallenarten: Taiwan-Koralle (Corallium elatius), Japanische Edelkoralle (Corallium japonicum), Weiße Koralle (Corallium konjoi) und Pazifik-Koralle (Corallium secundum).

Wir setzen unser Vertrauen in renommierte Lieferanten

Qualität, Zuverlässigkeit und eine solide Vertrauensbasis sind das Um und Auf im Schmuckhandel, in dem manche Rohstoffe weite Wege zurücklegen, bevor sie zu Schmuckstücken von hoher Qualität verarbeitet werden. Gerade deshalb ist es für uns wichtig, mit PartnerInnen zusammenzuarbeiten, die diese Werte mit uns teilen.

Mit der Selbstverpflichtung zu Nachhaltigkeit hat sich unser Hauptlieferant für Korallen der Transparenz, der Umwelt und der Innovation verschrieben: „Wir ermöglichen es unseren Kunden, den Richtlinien für Korallen nachzukommen und die Regeln einzuhalten. Wir sind davon überzeugt, dass Innovation mit einer verantwortungsvollen Auswahl der Rohmaterialien beginnt.“

Quellen

BMF: Vorsicht Artenschutz, hrsg.: 2018 (Stand: 7. Juni 2019)

DGemG: Korallen im Edelstein- und Schmuckhandel – Artenschutz und Handelsbeschränkungen, hrsg.: 2/2018 (Stand: 7. Juni 2019)

University of Hawaii: Are Hawaiian corals adjusting to warmer temperatures?, veröffentlicht: 28. Jänner 2019 (Stand: 13. Juni 2019)